Das europäische Parlament ist das Parlament der Europäischen Union und hat seinen Sitz in Straßburg. Es ist das einzig direkt gewählte Organ der Europäischen Union. Seine Wahl vollzieht sich dabei alle fünf Jahre unter allgemeinen, unmittelbaren, freien und geheimen Bedingungen. Wahlberechtigt sind alle EU-Bürger, die das 18. Lebensjahr vollendet haben.
Das Aufgabengebiet des Europäischen Parlaments und somit der einzelnen Europaabgeordneten ist sehr umfassend. So hat es eine Gesetzgebungs-, eine Budgetierungs-, eine Kontroll- und eine Wahlfunktion inne. Hinter der Gesetzgebungsfunktion verbirgt sich die Aufgabe, von der Europäischen Kommission vorgeschlagene Gesetze in Übereinstimmung mit dem Rat der Europäischen Union anzunehmen. Im Rahmen der Budgetierungsfunktion entscheidet das Europäische Parlament gemeinsam mit dem Rat der Europäischen Union über den Haushalt der Europäischen Union. Auch hier wird durch die Europäische Kommission zunächst ein Vorschlag in Form eines Haushaltsentwurfes unterbreitet. Im sogenannten Haushaltsverfahren können dann das Europäische Parlament und der Rat der Europäischen Union Änderungen beschließen. Eine Kontrollfunktion hat das Europäische Parlament gegenüber der Europäischen Kommission und gegenüber des Rates der Europäischen Union inne. Das bedeutet, dass die anderen EU-Institutionen dem Europäischen Parlament regelmäßig Bericht über ihre Tätigkeiten erstatten müssen. Diesem ist es dann möglich, einen Untersuchungsausschuss zu berufen oder sogar Klage beim Europäischen Gerichtshof zu erheben. Selbst ein Misstrauensvotum gegenüber der Europäischen Kommission ist denkbar. Die Wahlfunktion besagt schließlich, dass das Europäische Parlament nach Vorschlag des Europäischen Rates sowohl die Europäische Kommission als auch deren Präsidenten wählt.
Der Aufbau des Europäischen Parlaments zeichnet sich dadurch aus, dass es sich in verschiedene Fraktionen gliedert. Dabei verläuft die Grenze nicht zwischen den unterschiedlichen Nationen, sondern hinsichtlich der politischen Ansichten der einzelnen Europaabgeordneten. So schließen sich diejenigen zusammen, die ähnliche politische Sichtweisen vertreten. Dieser Zusammenschluss entspricht in der Regel den europäischen politischen Parteien. Europaparteien mit ähnlicher Gesinnung bilden dann wiederum gemeinsame Fraktionen.