Ein Bürgermeister hat viele Aufgaben.
Er ist Repräsentant der Stadt und Ansprechpartner für die Bürgerinnen und Bürger. Den Bürgermeister sieht man bei vielen Veranstaltungen in der Stadt, bei Eröffnungen, Jubiläen, großen Ereignissen. Aber er hat auch andere Aufgaben. So ist er der Chef der Stadtverwaltung, Sitzt in Aufsichtsräten von städtischen Gesellschaften, er leitet die Ratssitzungen und steht im Rat und in städtischen Ausschüssen Rede und Antwort. Die Aufgaben des Bürgermeisters werden durch die Städte- und Gemeindeordnung des Landes Nordrhein-Westfalen festgesetzt.
Hier findest du die wichtigsten Aufgaben eines Bürgermeisters auf einen Blick:
- Er ist der Vorsitzende des Stadtrats und der Leiter der Stadtverwaltung.
- Er ist für die Vorbereitung und Umsetzung der Beschlüsse des Stadtrates verantwortlich.
- Er ist der gesetzliche Vertreter der Gemeinde.
- Er ist der Dienstvorgesetzte der Mitarbeiter der Stadtverwaltung.
- Er ist für die sachgerechte Erledigung der Weisungsaufgaben verantwortlich.
Ausführlichere Informationen:
Leitungsaufgaben im Rat der Stadt:
- Festsetzung der Tagesordnung des Rates (§ 48),
- Einberufung des Rates (§ 47),
- Eröffnung und Schließung der Sitzung,
- Verhandlungsleitung der Ratssitzung,
- Ausübung des Ordnungs- und des Hausrechts während der Ratssitzung (§ 51) und
Unterzeichnung der Niederschrift über die Ratssitzung (§ 52)